Die Straf- und Zivilklägerin gab im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Vergewaltigung zudem einen Dialog wieder: «Nachher sagte er, er möchte mit mir schlafen. Ich sagte, ich hätte meine Tage und es gehe nicht. Er wurde darauf laut und sagte: «Du Hund, wie kannst du mir Nein sagen?» (p. 16 Z. 321 ff.). Gerade die Beschreibung der Situation mit Redewendungen wie «Du Hund, wie kannst du mir Nein sagen?», welche derart originell wirken, dass sie nach Ansicht des Gerichts kaum erfunden worden sein können.