Als sie sich gewehrt habe, habe er gesagt, sie solle sich stillhalten (p. 26 Z. 368). In der Hauptverhandlung erklärte sie auf diverse Vorhalte erneut, dass sie dem Beschuldigten mit Worten gesagt habe, dass sie keinen sexuellen Kontakt wolle (p. 209 Z. 18 ff.) und er daraufhin aggressiv geworden sei (p. 209 Z. 28 f.). Des Weiteren präzisierte die Straf- und Zivilklägerin anlässlich der Hauptverhandlung, dass ihre linke Seite etwas schwach und ihr Arm eingeschlafen sei. Sie habe versucht, sich mit der rechten Seite zu verteidigen. Sie habe mit der rechten Hand versucht, ihn wegzustossen.