So gab sie in zwei freien Erzählungen und auf die folgenden Fragen anlässlich der ersten und zweiten Einvernahme weitestgehend denselben Sachverhalt wieder. Sie gab an, dass sie im Schlafzimmer am Kleider falten und einräumen bzw. umräumen gewesen sei, als der Beschuldigte ins Schlafzimmer gekommen sei, sich auf das Bett gelegt und gesagt habe, sie solle zu ihm kommen, er wolle mit ihr schlafen bzw. ein bisschen Zeit mit ihr verbringen (p. 16 Z. 319 ff., p. 20 Z. 48 ff.). Sie habe ihm anschliessend gesagt, sie habe ihre Tage und es gehe nicht bzw. sie wolle nicht (p. 16 Z. 321 f., p. 21 Z. 57 ff., p. 25 Z. 301).