Als subjektive Beweismittel liegen die Aussagen der Privatklägerin und des Beschuldigten und somit der beiden an diesem angeblichen Vieraugendelikt beteiligten Personen vor. Die Privatklägerin wurde zu diesem Vorwurf insgesamt fünfmal einvernommen (polizeiliche Einvernahmen als Opfer am 4. Mai 2022 [pag. 10 ff.] und am 16. Mai 2022 [pag. 19 ff.], Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft am 30. August 2022 [pag. 35 ff.], Einvernahme anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 3. April 2023 [pag. 208 ff.] sowie die oberinstanzliche Einvernahme am 26. November 2024 [pag. 461 ff.]).