11. Vorwurf der Vergewaltigung (Ziff. I.3. der Anklageschrift) 11.1 Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet den Vorwurf vollumfänglich (pag. 47 Z. 152 ff.; pag. 51 f. Z. 375 ff.; pag. 60 Z. 87 ff.; pag. 215 Z. 4; pag. 486 Z. 4 ff.). Er gab an, dass er dies (gemeint ist Geschlechtsverkehr) nie ungewollt machen würde, wenn dies die Gegenseite nicht wolle (pag. 486 Z. 23 f.). 11.2 Beweismittel Als subjektive Beweismittel liegen die Aussagen der Privatklägerin und des Beschuldigten und somit der beiden an diesem angeblichen Vieraugendelikt beteiligten Personen vor.