Diese Aussagen sind widersprüchlich, da er ursprünglich u.a. gesagt hatte, der Vater der Privatklägerin habe einen Mann umgebracht. Dies scheint im Übrigen zuzutreffen, denn dies gab auch die Privatklägerin zu Protokoll. Betreffend das allgemeine Aussageverhalten des Beschuldigten ist hervorzuheben, dass er sich stets in ein gutes Licht zu rücken versuchte. So sagte er etwa: «Ich versuchte alles, was in meiner Möglichkeit stand, dass sie sich hier wohl fühlt.» (pag. 45 Z. 76 f.). Er habe für die Privatklägerin eine Arbeitsstelle bei der Frau seines Bruders gefunden, die Privatklägerin in einen Deutschkurs geschickt und sie zu all ihren Arztterminen gefahren (vgl. pag. 59 Z. 49 ff.).