51 Z. 393 f.). Betreffend seine zwei vorherigen Scheidungen sagte der Beschuldigte auf Frage, dass sie sich nicht mehr verstanden hätten. Wenn die Ehe nicht mehr funktioniere, trenne / scheide man sich (pag. 54 Z. 540 f.). In seinem Familienverband hätten sie schon öfters Scheidungen gehabt, es sei jedoch nie zu Drohungen oder Tötungsversuchen oder Sonstigem gekommen (pag. 48 Z. 212 ff.).