Auf Vorhalt der diversen Aussagen der Privatklägerin, wonach es in ihrer Kultur nicht zulässig sei, sich als Frau dem Mann zu widersetzen, sagte der Beschuldigte: «So eine Kultur haben wir nicht, so etwas gibt es nicht» pag. 486 Z. 33 ff.). Weiter erklärte der Beschuldigte, dass er schon eine Scheidung hinter sich habe. Er habe Respekt vor seiner Frau, er treffe sich auch mit seinen Kindern (pag. 49 Z. 285 f.). So wie sich Menschen verheiraten könnten, könnten sie sich nach einer Verständigung [gemeint ist wohl in gegenseitigem Einvernehmen] wieder scheiden lassen (pag. 51 Z. 393 f.).