17 Z. 369; pag. 41 Z. 193 f.). Sie erklärte in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass ihr Vater an ihrer Mutter Gewalt ausgeübt habe, er mehrfach vorbestraft sei (pag. 17 Z. 380 f.; pag. 470 Z. 16), eine aggressive Person sei (pag. 211 Z. 32) und sogar jemanden umgebracht habe (pag. 473 Z. 38 f.). Zu einem ihrer Schwager sagte die Privatklägerin, dass dieser in der ganzen Verwandtschaft als Psychopath bekannt sei, er mit Waffengewalt eine Tankstelle überfallen und seinen eigenen Vater mit einer Waffe bedroht habe (pag. 13 Z. 127 ff. und pag. 470 Z. 7 f.).