Diese Aussage ist kein Widerspruch zu ihren anderen Aussagen, wonach der Beschuldigte sie kontrolliert habe, denn gemäss übereinstimmender Aussagen der beiden Ehegatten verlief die Ehe am Anfang bzw. in den ersten Monaten gut. Dies stimmt sodann mit den weiteren oberinstanzlich getätigten Aussagen der Privatklägerin überein. Sie berichtete, dass die erste Zeit ruhig gewesen sei. Mit der Zeit habe der Beschuldigte zu fluchen begonnen. Einmal habe sie alleine den Deutschkurs besucht, weshalb der Beschuldigte wütend gewesen sei und böse Sachen gesagt habe (vgl. pag. 472 Z. 44 und pag. 473 Z. 1 f.).