14 Z. 197 ff.). Die Privatklägerin wurde bei den Einvernahmen oftmals emotional und es fiel ihr sichtlich schwer, über das Erlebte zu sprechen. Sie sagte auch selbst, es sei alles ein bisschen schwierig, diese Dinge zu erzählen sei nicht so einfach (pag. 20 Z. 52 f.). Sie habe in ihrer Ehe diverse Arten von Gewalten erlebt (pag. 23 Z. 174 f.). Mehrfach erklärte die Privatklägerin, aufgrund ihrer Aussagen bei der Polizei gegen den Beschuldigten, ausgestossen worden (wohl von der Verwandtschaft) zu sein: «Da ich zur Polizei gegangen bin, werde ich von meinen Verwandten beschuldigt. Ich stehe ganz alleine da. Es gehört sich nicht, dass eine Frau sich über ihren Mann beklagt.