14 pag. 12 Z. 85 ff. und pag. 473 Z. 11 ff.). Die Privatklägerin erklärte weiter, dass sie die Familie finanziell habe unterstützen wollen und ihren Beitrag leisten. Sie habe nicht einfach hintendran stehen wollen. Dies mache man hier so, sie habe sich integrieren wollen (pag. 16 Z. 280 f.). Sie fühle sich in der Schweiz sicher und wohl. Es sei ein Land, in welchem eine Frau gut und in Sicherheit leben könne (vgl. pag. 16 Z. 290 f.).