26./29. November 2024 Oberinstanzliche Hauptverhandlung 10.4 Aussagenanalyse zum Rahmengeschehen Nachfolgend werden die Aussagen der Privatklägerin und des Beschuldigten zum weiteren Rahmengeschehen, insbesondere auch zur islamischen Kultur und im Allgemeinen zum familiären Umfeld der beiden Beteiligten, gewürdigt. 10.4.1 Aussagen der Privatklägerin Die Privatklägerin gab anlässlich ihrer ersten Einvernahme an, der Beschuldigte habe nicht gewollt, dass sie soziale Kontakte habe und sozialisiert werde. Er habe alles unter Kontrolle haben und regulieren wollen. Nur so viel er ihr erlaubt habe, habe sie tun dürfen.