November 2021 angebliche Vergewaltigung im November 2021 (vgl. etwa pag. 16 Z. 316 f.) ca. vom 29./30. Dezember Die Privatklägerin hielt sich ohne den Beschuldigten in der Türkei auf 2021 bis Ende Januar (pag. 14 Z. 204 ff.) 2022 ab ca. 1. Februar 2022 bis Angeblich regelmässige Tätlichkeiten. 25. März 2022 Gemäss Privatklägerin habe es in dieser Zeit auch zwei-dreimal ungewollten Geschlechtsverkehr gegeben (vgl. pag. 17, pag. 25), was jedoch nicht angeklagt wurde.