10. August 2021 Privatklägerin zieht zu ihrem Ehemann (Beschuldigter) in die Schweiz (pag. 15 Z. 259 f.; pag. 45 Z. 54 f.) ab ca. Ende Oktober 2021 Der Beschuldigte habe angefangen, die Privatklägerin mit Worten zu verunglimpfen, die Dosis der Gewalt sei von Tag zu Tag gestiegen, dann seien Schläge, Gewalt und Betrug hinzugekommen (etwa pag. 15 Z. 263 ff.)