12 Zusammenleben in den ersten zwei Monaten recht ruhig gewesen. Mitte des dritten Monates habe er angefangen, sie mit Worten zu verunglimpfen (pag. 15 Z. 263 ff.; vgl. auch pag. 16 Z. 307). Demgegenüber gab der Beschuldigte an, dass die ersten drei bis vier Monate gut gewesen seien. Die Probleme hätten ca. im März [2022] angefangen (vgl. pag. 485 Z. 14 ff.; vgl. auch pag. 45 Z. 67 ff.). Ferner gehen die Aussagen des Beschuldigten und der Privatklägerin betreffend die Gründe für die Eheprobleme auseinander.