477 Z. 1 ff.). Die Privatklägerin machte zunächst geltend, es handle sich um eine Zwangsehe, sie habe nicht heiraten wollen, aber die Ehe sei infolge des Drucks einer älteren Schwester und eines jüngeren Bruders ihres Mannes geschlossen worden (pag. 12 Z. 77 f.; pag. 15 Z. 256 f.). Später relativiert sie, man habe das so für sie organisiert. Sie habe eigentlich nicht unbedingt heiraten wollen, aber sie habe es halt dann trotzdem gemacht (pag. 22 Z. 145 f.). Oberinstanzlich sagte die Privatklägerin erneut, es sei eine Zwangsehe gewesen und sie habe die Ehe nicht gewollt (pag. 463 Z. 11 und pag. 478 Z. 145 f.).