8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die theoretischen Grundlagen zur Beweiswürdigung im Allgemeinen und zur Aussageanalyse im Besonderen kann vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 5 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 271 ff.). Ergänzend ist Folgendes festzuhalten: Die beschuldigte Person muss sich gemäss Art. 113 Abs. 1 StPO nicht selbst belasten. Sie hat namentlich das Recht, die Aussage und Mitwirkung im Strafverfahren zu verweigern. Sie muss sich aber den gesetzlich vorgesehenen Zwangsmassnahmen unterziehen.