Die Privatklägerin sagte dem Beschuldigten, dass es sehr weh tat und dass er sie loslassen sollte. Obwohl sie ihre linke Hand nicht mehr bewegen konnte, versuchte die Privatklägerin den Beschuldigten so fest wie möglich wegzustossen. Der Beschuldigte seinerseits zog das T-Shirt der Privatklägerin nach oben, zog ihr die Trainerhose aus, hielt sie mit einer Hand fest und vollzog gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr.