3. Vergewaltigung (Art. 190 Abs. 1 StGB) begangen im November 2021, um die Mittagszeit, in E.________(Ort), L.________(Strasse), zum Nachteil seiner Ehefrau C.________, indem der Beschuldigte die Privatklägerin mittels Gewaltanwendung zur Duldung des Beischlafs nötigte. Konkret räumte die Privatklägerin im Schlafzimmer den Kleiderschrank auf. Der Beschuldigte kam auch ins Schlafzimmer und legte sich auf das Bett. Dann sagte der Beschuldigte zur Privatklägerin, dass er mit ihr schlafen möchte. Die Privatklägerin erklärte, sie habe ihre Tage und es gehe nicht.