begangen in der Zeit vom 01.11.2021 bis 04.05.2022 in E.________(Ort), L.________(Strasse), zum Nachteil seiner Ehefrau C.________, indem der Beschuldigte die Privatklägerin immer wieder schlug. Ab Januar 2022 kam es insofern wöchentlich zu körperlichen Übergriffen, als der Beschuldigte der Privatklägerin 3-5 Ohrfeigen verpasste. Anlässlich eines Streits zwischen den Parteien in der Nacht vom 25. auf den 26.03.2022 packte der Beschuldigte die Privatklägerin am Kinn, schüttelte sie, hielt sie mit den Händen an den Handgelenken fest, drückte sie mit dem Rücken gegen die Kante eines Sessels und ohrfeigte sie.