2. der Drohung, begangen in der Nacht vom 25.03.2022 auf den 26.03.2022 in E.________(Ort), z.N. von C.________: 3. der wiederholten Tätlichkeiten, begangen in der Zeit vom 01.02.2022 bis 26.03.2022 in E.________(Ort), z.N. von C.________; und er sei in Anwendung von Art. 34, 40, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 106, 126 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. b, 180 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit. a, 190 Abs. 1 StGB; Art. 426 Abs. 1 StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren;