2. Die Zivilklage des Kantons Bern, die Gesundheits- und Sozial- und Integrationsdirektion, handelnd durch das Amt für Integration und Soziales (AIS) sei abzuweisen. III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Das erstellte DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen Daten seien zu löschen. 2. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen.