3. von der Anschuldigung der mehrfachen Tätlichkeiten, angeblich begangen in der Zeit vom 01.11.2021 bis 04.05.2022 in E.________(Ort), L.________(Strasse), zum Nachteil von Frau C.________ (Ziff. 1. der Anklageschrift vom 5. Dezember 2022); unter Auferlegung der gesamten Verfahrenskosten der ersten und oberen Instanz inkl. Kosten der amtlichen Verteidigung an den Kanton Bern. II. Zivilklagen 1. Die Zivilklage von Frau C.________ sei abzuweisen.