382 ff.). Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 12. November 2024, pag. 454), ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 31. Oktober 2024, pag. 444 f.) und ein aktueller Betreibungsregisterauszug (datierend vom 12. November 2024, pag. 452 f.) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wurde auf Antrag der Kammer das Themenpapier «Türkei: Gewalt gegen Frauen» der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom 22. Juni 2021 nach Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den Akten erkannt (pag. 459 f. und pag.