4 weiteren Beweisanträge zu stellen und an ihren bisherigen Eingaben festzuhalten (pag. 366). Die Privatklägerin wurde vom persönlichen Erscheinen an der Berufungsverhandlung – mit Ausnahme ihrer eigenen Einvernahme – dispensiert (pag. 422 f.). Der Antrag der Privatklägerin (pag. 438) auf Konfrontationsvermeidung mit dem Beschuldigten wurde mit Verfügung vom 31. Oktober 2024 gutgeheissen (pag. 440 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 26. und am 29. November 2024 statt (pag. 456 ff.).