3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 10'700.00 (ohne Kosten für die unentgeltliche Verbeiständung der Straf- und Zivilklägerin), sich zusammensetzend aus Gebühren der Untersuchung von CHF 3'200.00, Gebühren des Gerichts (inkl. schriftlicher Begründung) von CHF 6'200.00 und Auftritt der Staatsanwaltschaft von CHF 1'300.00.