_ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Kriminaltechnik der Kantonspolizei Bern nach Eintritt der Rechtskraft (nur Dispositiv auszugsweise) - dem Unfalltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern nach Eintritt der Rechtskraft (nur Dispositiv auszugsweise) - dem Bundesamt für Polizei (auszugsweise Urteil mit Begründung) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Adminis-