Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 10'856.15. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz von CHF 3'823.35 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO).