1. der versuchten schweren Körperverletzung, begangen am 12. Januar 2020 in H.________(Ortschaft), gemeinsam mit D.________, E.________ und J.________, zum Nachteil von C.________; 2. des Vergehens gegen das Waffengesetz, begangen am 19. Juli 2021 in H.________ (Ortschaft) resp. festgestellt am 23. Juli 2021 in Embrach, Zollstelle Zürich-Flughafen durch Einfuhr einer Deko-Waffe ohne Besitz einer Einfuhrbewilligung;