ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ schuldig erklärt wurde: 1. der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 20. März 2021 in I.________ (Ortschaft) durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 36 km/h (Ziff. B. 2. Der Anklageschrift); 2. der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 23. Juli 2021 in H.________ (Ortschaft) durch Unterlassen der Bekanntgabe der Richtungsänderung (Ziff. B. 4.6 der Anklageschrift). C. Weiter verfügt wurde: