Die Beschuldigte wurde auch oberinstanzlich schuldig gesprochen und entsprechend verurteilt. Vor diesem Hintergrund und weil für den marginalen Freispruch vom Vorwurf des Führens eines nicht den Vorschriften entsprechenden Personenwagens keine Kosten ausgeschieden werden, sind auch die auferlegte Rück- und Nachzahlungspflicht zu bestätigen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 10'856.15. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___