_, A.________ und E.________, auf CHF 4'500.00. Entsprechend wurde von einer auf den Beschuldigten anfallenden anteilsmässigen Zivilforderung von CHF 1'500.00 ausgegangen; zur Bezahlung derselben er verurteilt wurde. Wie bereits ausgeführt, schloss der Privatkläger C.________ mit den Beschuldigten D.________ und E.________ eine Vereinbarung, in welcher sie ebenfalls je CHF 1'500.00 der Zivilforderung zur Bezahlung übernahmen. Diese Vereinbarung wurde mit Urteil vom 22.08.2023 genehmigt. Kosten wurden für die Beurteilung des Zivilpunkts nicht ausgeschieden.