Diese Ziffer betrifft allerdings nur Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern und Elektro- Rikschas. Richtigerweise findet sich kein entsprechender Tatbestand in der Bussenliste, weil das Loslassen der Lenkvorrichtung bei einem Motorrad verschuldensmässig schwerer wiegt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Busse von CHF 100.00. Die Kammer erachtet eine Busse von CHF 100.00 dem Verschulden des Beschuldigten für das kurzzeitige Loslassen der Lenkvorrichtung als angemessen. Die Busse wird daher auf CHF 100.00 festgelegt. Diese wird im Umfang von CHF 70.00 zur Einsatzstrafe asperiert.