Es bestehen keine Umstände für ein Abweichen von dieser gesetzlich vorgesehenen Bussenhöhe. Die Busse wird daher auf CHF 100.00 festgelegt. Diese wird im Umfang von CHF 70.00 zur Einsatzstrafe asperiert. 20.6 Loslassen der Lenkvorrichtung bei einem Motorrad Die Vorinstanz hat die Busse unter Bezugnahme auf Ziff. 600 im Anhang 1 der OBV auf CHF 20.00 festgesetzt. Diese Ziffer betrifft allerdings nur Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Führerinnen und Führer von Motorfahrrädern und Elektro- Rikschas.