Z. 32 ff.). Bei einem Pauschalabzug von 25 % resultiert damit abgerundet eine Tagessatzhöhe von CHF 100.00 (CHF 4'080 [80 % von CHF 5'100.00] minus 25 % [Pauschalabzug] dividiert mit 30). 19.6 Konkretes Strafmass Der Beschuldigte ist zusammenfassend zu verurteilen zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à CHF 100.00, ausmachend CHF 3'000.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs und einer Probezeit von drei Jahren, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 500.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung.