57 entgegen der erstinstanzlichen Begründung – die Bestimmung der Verbindungsbusse praxisgemäss durch Multiplikation der Anzahl Strafeinheiten mal Höhe des Tagessatzes (vgl. Ziff. III.19.5 hiernach). Bei einer Tagessatzhöhe von CHF 100.00 ergibt sich eine Verbindungsbusse von CHF 500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 19.5 Höhe des Tagessatzes