36 km/h auf Autobahn; vgl. S. 22 der VBRS-Richtlinien [Ziff. 2.16]). Es sind im Vergleich mit dem Referenzsachverhalt keine verschuldensmindernde und/oder verschuldenserhöhende Faktoren auszumachen. So hat auch die Verteidigung für den Schuldspruch der groben Verkehrsregelverletzung eine Strafe von 25 Strafeinheiten beantragt (pag. 1288). 19.2 Strafe für die Widerhandlung gegen das Waffengesetz Die VBRS-Richtlinien sehen für die Einfuhr einer Imitationswaffe eine Strafe von 10 Strafeinheiten vor (S. 52 der VBRS-Richtlinien).