Der aktuelle Strafregisterauszug vom 26. Juli 2024 (pag. 1271 f.) weist weiterhin einzig die Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft Oberland vom 17. Oktober 2019 wegen Vergehens gegen das Waffengesetz, mehrfacher Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz aus. Diese Vorstrafe ist leicht straferhöhend zu berücksichtigen, ebenso die erneute Delinquenz vom 12. Januar 2020 weniger als drei Monate seit Beginn der Probezeit von zwei Jahren. Demgegenüber ist das jugendliche Alter des Beschuldigten zu den Tatzeitpunkten strafmindernd zu berücksichtigen.