55 Unterschied besteht – erscheint eine Reduktion von 12 Monaten angemessen, woraus eine vorläufige Strafe von 24 Monaten Freiheitsstrafe resultiert. 18.5 Täterkomponenten Bezüglich die Täterkomponenten im Allgemeinen kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 34 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 1165) und betreffend Vorleben und persönliche Verhältnisse im Besonderen ergänzend auf den Leumundsberichts vom 19. Juli 2024 (pag. 1266 f.) verwiesen werden. Der aktuelle Strafregisterauszug vom 26. Juli 2024 (pag.