Es ist von einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten auszugehen. 18.3 Subjektive Tatkomponenten Der Beschuldigte und seine Mittäter fühlten sich durch das Verhalten des Privatklägers im Innern der K.________(Örtlichkeit) sowie durch den Wurf der Glasflasche in ihre Richtung provoziert und wollten dem Privatkläger – wie die Vorinstanz zutreffend ausführte – «die Leviten lesen». Eine schwere Körperverletzung war nicht das eigentliche Handlungsziel des Beschuldigten.