In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 6. April 2022 (pag. 341 ff.) gab der Privatkläger zu Protokoll, dass es ihm psychisch gut gehe, aber physisch habe er immer noch eine verstopfte Nase und er leide immer noch unter einem schlechten Kurzzeitgedächtnis. Es sei einfach noch nicht alles wieder ganz gut (pag. 345). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung berichtete der Privatkläger, dass er weiterhin mit dem Kurzzeitgedächtnis Probleme habe und beim Lesen schnell Kopfweh bekomme. Überdies müsse er im Winter, wenn die Luft trockener sei, Nasenspray verwenden (pag. 985 Z. 39 f.).