Ob das neue im Vergleich zum alten Gesetz milder ist, beurteilt sich nicht nach einer abstrakten Betrachtungsweise, sondern in Bezug auf den konkreten Fall (Grundsatz der konkreten Vergleichsmethode). Das Gericht hat die Tat sowohl nach altem als auch nach neuem Recht (hypothetisch) zu prüfen und durch Vergleich der Ergebnisse festzustellen, nach welchem der beiden Rechte der Täter bessergestellt ist (BGE 142 IV 401 E. 3.3; 134 IV 82 E. 6.2.1; BGer 6B_1308/2020 vom 5. Mai 2021 E. 4.2.2; je mit Hinweisen). Vorliegend erweist sich das neue Recht unter keinem Titel als das mildere Recht: