15. Rechtskräftige Schuldsprüche 15.1 Grobe Verkehrsregelverletzung Der Beschuldigte war bezüglich des angeklagten Sachverhalts (Ziff. B.2. der Anklageschrift vom 4. November 2022) geständig, machte jedoch geltend, er sei davon ausgegangen, dass dort mit 120 km/h gefahren werden dürfe. Er fuhr am 20. März 2021 um 15:46 Uhr in I.________ (Ortschaft), mit dem PW .________ mit den KS .________ im Bereich der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h mit einer Geschwindigkeit von 116 km/h (nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit).