a SVG (d.h. wegen einer Übertretung) an. Danach wird mit Busse bestraft, wer ein Fahrzeug führt, von dem er weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass es den Vorschriften nicht entspricht (Art. 93 Abs. 2 Bst. a SVG). Nach Art. 57 Abs. 1 VRV hat sich der Führer zu vergewissern, dass u.a. das Fahrzeug in vorschriftsgemässem Zustand ist. Art. 58 Abs. 4 der Verordnung über die