14.7 Beweisergebnis Zusammenfassend ist erstellt, dass der Beschuldigte einen Personenwagen lenkte, wobei die Reifen vorne rechts an der Innenseite abgefahren waren, die Reifenkarkasse über den gesamten Umfang freigelegt und dadurch die Betriebssicherheit beeinträchtigt war. Dies wurde am 23. Juni 2021 um 22:08 Uhr in H.________(Ortschaft) bei H.________(Ortschaft) festgestellt. Nicht rechtsgenüglich nachgewiesen ist demgegenüber, dass zudem die vorderen Tagfahrlichter mittels Tönungslack getönt waren. Diesbezüglich hat in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo ein Freispruch zu erfolgen (Ziff.