_, beides Mitarbeiter des Unfalltechnischen Dienst (UTD), Gruppe Fahrzeugtechnik, untersucht worden, mithin durch Spezialisten der Kantonspolizei Bern. Die Kammer hat an der Einschätzung der beiden Experten, welche sich auch mit den Vorbringen des Beschuldigten auseinandersetzen, grundsätzlich keine Zweifel, jedoch ist zu berücksichtigen, dass diese nie einvernommen wurden und der Beschuldigte und seine Verteidigung demnach nie Gelegenheit hatten, diese Belastungszeugen zu befragen. Dies, obschon der Beschuldigte von Beginn weg bestritt, dass die Tagfahrlichter getönt gewesen seien (vgl. pag. 280 Z. 188 ff.).