631 und 649), auf welchem «oben das eingeschaltete Tagfahrlicht und unten die eingeschaltete Umfeldbeleuchtung abgebildet» seien (pag. 631). Im Weiteren wurden «zwei Fotos des Fahrzeuges eingereicht, auf welchen der Bildschirm des Tacho Kombiinstrumentes abgebildet ist, einmal mit der digitalen Abbildung des Tagfahrlichts (auf Höhe des Scheinwerfers) und einmal mit der digitalen Abbildung der Umfeldbeleuchtung (unter dem Scheinwerfer). Getönt waren nicht die Tagfahrlichter (welche sich hinter dem Scheinwerferglas befinden), sondern die Umfeldbeleuchtung» (pag. 632 und 650 f.). In der E-Mail von Polizist AH.