Mit anderen Worten hat eine solche Abnützungserscheinung am Reifen eine lange «Vorgeschichte», was bedeutet, dass der Beschuldigte nicht einzig im Zeitpunkt vom 23. Juni 2021 um 22:08 Uhr mit einem abgefahrenen Pneu unterwegs war, dies allerdings in diesem Zeitpunkt festgestellt wurde. Aus der Aussage, dass der Beschuldigte um 22:08 Uhr auf dem Weg zum Mechaniker gewesen sein will, kann daher nichts zu seinen Gunsten abgeleitet werden. Zudem erscheint dies angesichts der Nachtzeit von 22:08 Uhr auch äusserst unglaubhaft. 14.6.2 Vorwurf