976 Z. 44 f.). Diese Aussage überzeugt nicht, zudem könnte daraus ohnehin nichts zu Gunsten des Beschuldigten abgeleitet werden. Der E-Mail von Polizist AH.________ (nachfolgend: Polizist AH.________) vom 11. Juli 2022 (pag. 653 f.) ist zu entnehmen, dass das inkriminierte Fahrzeug gemäss Inserat Autoscout mit einem Kilometerstand von 120'900 Kilometer (vgl. pag. 633) verkauft worden sei und der Kilometerstand bei der technischen Untersuchung am 25. Juni 2021 129'885 Kilometer betragen habe (pag. 653; vgl. auch pag. 199). Der Beschuldigte ist somit seit dem Kauf des Fahrzeuges fast 9'000 Kilometer gefahren.